Pflicht einer Kfz-Werkstatt zur Erteilung verlässlicher Informationen über Reparaturkosten BGH, Urteil vom 14.09.2017 – VII ZR 307/16

Bringt der Besteller eines Kfz-Reparaturauftrags für den Unternehmer erkennbar zum Ausdruck, dass Voraussetzung für den Abschluss dieses Vertrages möglichst verlässliche Informationen über die zur Behebung des Schadens notwendigen Kosten sind, muss ihm der Unternehmer die für die Entscheidung maßgeblichen Umstände mitteilen.

Nach oben scrollen