Das OLG Naumburg hat entschieden, dass einem durch einen unverschuldeten Unfall Geschädigten, der durch schwerste Verletzungen seine Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit verloren hat und sechs Monate nach dem Unfall, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben, verstirbt, ein Schmerzensgeld zusteht. Zwar empfand der Geschädigte keine Schmerzen mehr, das Gericht sah aber gerade in der Zerstörung der Persönlichkeit und der Vorenthaltung der Empfindungsfähigkeit einen ausgleichspflichtigen Schaden. Das Gericht sprach den Erben des Geschädigten einen Betrag von 60.000,00 Euro zu.
