Bei einem Verkehrsunfall wurde ein Fahrradfahrer von hinten von einem Auto erfasst. Der Fahrradfahrer erlitt dabei schwere Verletzungen (Kompressionsfrakturen des LWK 1 und LWK 2, 5 Wochen Krankenhausaufenthalt, mehrere Operationen). Die beklagte Versicherung des Unfallverursachers wurde vom Gericht verurteilt, dem geschädigten Fahrradfahrer ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 Euro zu zahlen. Weiterhin müssen für den Krankenhausaufenthalt insgesamt 1.500,00 Euro erstattet werden sowie hinsichtlich des Haushaltsführungsschadens Kosten in Höhe von 13.090, 28 Euro. Weiterhin werden der Sachschaden und der Verdienstausfall in Geld erstattet.