OLG Dresden, Urteil vom 28.04.2017 – Az. 6 U 1780/16

Erleidet ein Unfallgeschädigter durch einen Verkehrsunfall ohne Mitschulden erhebliche Verletzungen mit der Folge eines langen Krankenhausaufenthalts (ca. 3 Monate), ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 13.000 € angemessen. Ein Anspruch auf eine höhere Summe entsteht, wenn die Versicherung des Unfallverursachers den Zeitraum der Schadensregulierung verzögert.

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