Erleidet ein Unfallgeschädigter durch einen Verkehrsunfall ohne Mitschulden erhebliche Verletzungen mit der Folge eines langen Krankenhausaufenthalts (ca. 3 Monate), ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 13.000 € angemessen. Ein Anspruch auf eine höhere Summe entsteht, wenn die Versicherung des Unfallverursachers den Zeitraum der Schadensregulierung verzögert.