Mangel am Neufahrzeug

Das sollten Sie wissen

Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes wurden 2024 mehr als 2,8 Millionen Pkw neu zugelassen. Vor allem wenn Sie einen teuren Neuwagen erworben haben, möchten Sie kein Montagsauto. Nach der neuen Gesetzeslage reicht für Montagsautos oder Ausstellungsstücke nicht mehr aus, Abweichungen wie etwa Gebrauchsspuren, Kratzer oder ähnliches über die Produktbeschreibung oder Ausschilderung der Ware zu vereinbaren. Der Käufer muss eigens hiervon in Kenntnis gesetzt werden und die Abweichung muss ausdrücklich und gesondert vereinbart werden.

Tritt dann doch ein Mangel nach der Übergabe des Fahrzeugs auf, ist das nicht nur ärgerlich, sondern es stellt sich auch die Frage nach der Gewährleistung. Wir wissen, was Sie beachten müssen und welche Rechte Ihnen im Hinblick auf die Mängelgewährleistung zustehen. Dabei beraten wir bei Mängeln an Autos,  Motorrädern, Lkws, Wohnwagen, Anhänger, Traktoren und Landmaschinen. 

Fahrzeugkauf

Typische Mängel beim Neufahrzeug

Nicht jeder Defekt ist gleich ein echter Sachmangel. Kalkuliert man bei Gebrauchtfahrzeugen den Verschleiß mit ein, so geht man bei einem neuen Fahrzeug jedoch davon aus, dass dieses dauerhaft einwandfrei funktioniert. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie Ihre Rechte kennen.
Die gesetzliche Verjährungsfrist zwischen Verkäufer und Käufer beträgt bei einem Neuwagen grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe. 

Wann Käufer die Annahme eines Neufahrzeuges verweigern dürfen

Schon bei kleinen Mängeln dürfen Sie als Käufer die Annahme des neuen Fahrzeugs verweigern und müssen auch den Kaufpreis nicht zahlen, bis der Mangel beseitigt worden ist. Ein vom Verkäufer zu behebender Sachmangel, der Ihnen das Recht zur Annahmeverweigerung einräumt, liegt dann vor, wenn die “Ist-Beschaffenheit” des Fahrzeugs von der “Soll-Beschaffenheit” abweicht. 

Dies bezieht sich sowohl auf die vertraglich vereinbarten Eigenschaften, als auch auf die vertragliche und gewöhnliche Verwendungseignung und übliche Beschaffenheit.

Sie möchten die Annahme verweigern? Wir informieren Sie über Ihre Recht!

Fahrzeugkauf Verweigerung der Annahme
Fahrzeugkauf Nachbesserung

Wann müssen Sie eine Nachbesserung in Kauf nehmen

Als Käufer eines neuen Fahrzeuges, ganz gleich ob PKW, LKW, Traktor oder Motorrad,  müssen Sie eine Nachbesserung auf Geheißen des Herstellers in Kauf nehmen.

Rein rechtlich müssen Sie der Bitte des Herstellers war in der Regel nicht nachkommen, jedoch garantiert Ihnen eine solche Überholung ein höheres Maß an Sicherheit und lohnt sich auch finanziell bei einem Weiterverkauf. 

Welche Ersatzleistungen stehen Ihnen als Käufer zu?

Grundsätzlich wird dem Verkäufer erstmal das Recht zur Nachbesserung eingeräumt. Dabei haben Sie als Käufer Anspruch auf Originalteile und können mitunter auch ein neues, mangelfreies Fahrzeug verlangen. 

Sollte die Mängelbeseitigung nicht gelingen, sich der Verkäufer nicht an eine angemessene Frist zur Nachbesserung halten oder sich gar weigern, können Sie den Kaufpreis reduzieren. Zudem können Sie Schadensersatz fordern, sofern den Verkäufer ein Verschulden trifft. 

Hat der Verkäufer die angemessene Frist versäumt oder waren zwei Nachbesserungen erfolglos, können Sie ein neues Fahrzeug verlangen. 

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten wir Sie im Einzelfall umfassend und individuell.

Aktualisierungspflicht für digitale Elemente

Ein Verkäufer muss ab dem 01.01.2022 Aktualisierungen für digitale Elemente bereitstellen. dies umfasst beispielsweise Autos mit integrierter Navigation. Es kommt also nicht mehr ausschließlich auf den Sachmangel zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an. Ein Sachmangel kann sich vielmehr auch nachträglich stellen, wenn Verkäufer seiner Aktualisierungspflicht durch beispielsweise Updates von Endgeräten unterlässt. Der Mindestzeitraum für die Bereitstellung von Updates beträgt zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs. Nach diesem Zeitraum besteht die Aktualisierungspflicht für eine gewisse Zeit weiter, soweit dies nicht durch AGB des Verkäufers oder sonstige vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen wird.

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