Mangel am Gebrauchtfahrzeug?
Das sind Ihre Rechte
Der Umsatz des deutschen Gebrauchtwagenmarktes ist Jahr für Jahr beeindruckend. Die Händler - ob privat oder gewerblich - erfreuen sich der Umsätze, die Käufer ihrer erworbenen Fahrzeuge. Zumindest so lange, bis Mängel nach der Übergabe auftreten und sich niemand verantwortlich fühlt. Im Vergleich zum Kauf eines Neufahrzeuges ergeben sich einige rechtliche Besonderheiten. Umso wichtiger ist es zu wissen, was Sie im Falle eines Falles beachten müssen und welche Rechte Ihnen im Hinblick auf die Mängelgewährleistung zustehen.
Wann liegt Verschleiß am Gebrauchtfahrzeug vor und wann ein echter Sachmangel?
Unabhängig davon, wo Sie das Auto, Wohnmobil oder Motorrad erworben haben, fällt nicht jeder Schaden unter die gesetzliche Haftung. Normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren muss der Käufer hinnehmen, da es sich nicht um Mängel handelt.
Verschleiß
Einzelne Bauteile unterliegen grundsätzlich einer stärkeren Abnutzung als das Gesamtfahrzeug und müssen in gewissen Zeitabständen erneuert werden. Dazu gehören die Batterie, Reifen, Auspuffanlage, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Zahnriemen und Keilriemen. Wenn Sie sich unsicher sich, beraten wir Sie gerne.
Sachmangel
Wenn das Fahrzeug nicht dem entspricht, was der Verkäufer versprochen hat und der Käufer erwarten darf, liegt ein Sachmangel vor. Dies betrifft zum Beispiel die Originallackierung oder Unfallfreiheit. Das Fahrzeug kann also auch mangelhaft sein, obwohl es die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat. Dieser Mangelbegriff gilt fortan für alle Kaufverträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen wurden.
Für zuvor abgeschlossene Verträge gelten weiterhin die alten gesetzlichen Regelungen. Hiernach kommt es entweder auf die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeugs an oder ob das Fahrzeug sich für den Straßenverkehr eignet oder Mängel vorliegen, die für Fahrzeuge des gleichen Alters und ähnlichem Kilometerstand untypisch sind.
Selbstverständlich haftet der Verkäufer auch dann, wenn Sie sich das Fahrzeug nicht mehr für den Straßenverkehr eignet oder Mängel vorliegen, die für Fahrzeuge des gleichen Alters und ähnlichem Kilometerstand untypisch sind.
Sie haben detaillierte Fragen, beispielsweise zu einem falschen Tachostand, Nachlackierung, Konstruktionsfehlern oder Geruchsbelästigung? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne.
Ihre Rechte als Käufer bei einem Mangel
Handelt es sich tatsächlich um einen Sachmangel, der spätestens 1 Jahr nach dem Kauf auftaucht, ist es wahrscheinlich, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. In diesem Fall muss der Käufer weder Ursache, noch Verantwortungsbereich des Verkäufers darlegen.
Nach Ablauf dieser Frist muss der Käufer grundsätzlich nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag.
Seit dem 01.01.2022 gilt auch hier eine Begünstigung für den Verbraucher. Bei einem Mangel, der sich innerhalb der regulären Gewährleistungsfrist gezeigt hat, tritt die Verjährung erst vier Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Wenn der Verkäufer während der Verjährungsfrist einem geltend gemachten Mangel durch Nacherfüllung abhilft, tritt die Verjährung erst nach Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Verbraucher übergeben wurde.
Da dies nicht immer einfach ist, arbeiten wir bundesweit mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zusammen, die jede Art von Fahrzeuge auf Mängel überprüfen.
Wurde ein Sachmangel festgestellt, hat der Verkäufer die Möglichkeit zur Nacherfüllung. Bei erfolgloser Nachbesserung oder unverhältnismäßigen Kosten, greifen die sekundären Gewährleistungsrechte des Käufers, der dann vom Kaufvertrag zurücktreten, die Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz verlangen kann.
Bei der Geltendmachung von Schadensersatz und Rücktritt muss der Käufer dem Verkäufer nicht mehr ausdrücklich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung stellen. Es wird automatisch mit der Mitteilung des Mangels an den Verkäufer eine (fiktive) Frist in Gang gesetzt.
Sie möchten wissen, ob eine Gebrauchtwagengarantie sinnvoll ist und wann Gewährleistungsrechte verjähren? Gerne beraten wir Sie persönlich und ohne Risiko.
