Die beklagte Werkstatt hat das Fahrzeug des Klägers repariert und dabei insbesondere Arbeiten am Motor durchgeführt. Dabei hat sie den Zustand der stark verschlissenen Steuerketten nicht kontrolliert, weshalb das Fahrzeug nach einigen hundert Kilometern einen Totalschaden erlitt. Die Werkstatt hätte den Zustand der Steuerketten prüfen müssen. Pflicht einer Werkstatt ist es, auf Unzulänglichkeiten an den Teilen des Fahrzeugs zu achten, mit denen sie sich im Rahmen der Reparatur befasste und deren Mängel danach nicht mehr ohne Weiteres gefunden und behandelt werden können. Das OLG Düsseldorf entschied, dass die Werkstatt die Kosten für den Austausch des alten gegen einen neuen Motor tragen müsse.
